Hygienekonzept

Übersicht

Redaktionelle Vorbemerkung

Dieses Hygienekonzept beschreibt die Maßnahmen, um Besucher*innen du Mitarbeiter*innen des Teilhabetreffes vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Es gilt für alle öffentlichen Angebote (persönliche Beratungen und öffentliche Treffen), die im Rahmen des Teilhabetreffs (TT) stattfinden.

Information über Verhaltensregeln

(1) Die Besucher*innen werden am Hauseingang durch Aushang auf die besonderen Verhaltensregeln hingewiesen, die bei betreten der vom TT genutzten Räumlichkeiten und während des Aufenthalts in diesen Räumlichkeiten einzuhalten sind.

(2) Diese Verhaltensregeln werden auch auf der Internetseite des Teilhabetreffs veröffentlicht.

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Verhaltensregeln

Mit Betreten der Räumlichkeiten des TT akzeptieren Besucher*innen und Mitarbeitende folgende Grundregeln:

(3) Ein Besuch im TT findet nur statt, wenn die jeweilige Besucher*in sicher davon ausgehen kann, dass von ihr kein Risiko einer Infektion mit Corona ausgeht.

(4) Personen aus unterschiedlichen Haushalten halten zueinander immer einen Sicherheitsabstand von 1,50 m ein; sie vermeiden auch untereinander jeden Körperkontakt.  Assistenzpersonen gelten als Personen aus dem selben Haushalt.

(5) Besucher*innen und Mitarbeitende tragen über die ganze Kontaktdauer einen Mundnasenschutz.

(6) Besucher*innen desinfizieren sich ihre Hände unmittelbar nach Betreten der Räumlichkeiten an der im Eingangsbereich befindlichen Hand-Desinfektionstation. Wahlweise können die Hände auch im WC gewaschen werden.

(7) Um bei Bedarf Infektionsketten nachvollziehen zu können, hinterlassen Besucher*innen den TT-Mitarbeiter*innen schriftlich  ihren Namen, eine Email-Adresse oder Telefonnummer, unter der sie gut erreichbar sind sowie Datum und Uhrzeit ihres Besuchs. Der Teilhabetreff stellt hierfür geeignete Listen und Formulare zur Verfügung und stellt den Datenschutz sicher.

Von diesen Grundregeln sind folgende Ausnahmen möglich:

(8) Besucher*innen brauchen sich nicht die Hände zu waschen oder desinfizieren, wenn sie dazu aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind.

(9) Während Beratungsgesprächen,  öffentlichen Treffen oder aus glaubhaft gemachten gesundheitlichen Gründen  kann bei einzelnen Personen vom Tragen des Mundnasenschutzes abgesehen werden, wenn sie zu allen anderen haushaltsfremden  Personen durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten .

(10) Bei öffentlichen Veranstaltungen können Personen den Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen auf bis zu einen Meter verkleinern, wenn alle Beteiligten in dieser Zeit einen Mundnasenschutz tragen.

(11) Vortagende müssen während ihres Vortags keinen Mundnasenschutz tragen, wenn zu den übrigen Anwesenden während des Vortrags einen Mindestabstand von 2 Metern einhalten.

(12) Von der Dokumentationspflicht kann abgesehen werden, wenn Besucher*innen sich geplant und auch tatsächlich weniger als 5 Minuten  im TT aufhalten (z.B. um Unterlagen abzugeben).

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Weitere Maßnahmen:

Ergänzend zu den obigen Verhaltensregeln  werden folgende Maßnahmen ergriffen:

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Raum- und Zeitmanagement, Lüften

(13) Die maximale Personenzahl im Büroraum (z.B. bei Beratungen) ist auf 3 Personen begrenzt.

(14) Die maximale Personenzahl im Veranstaltungsraum ist auf 8 Personen begrenzt.

(15) Bei Veranstaltungen im Veranstaltungsraum werden im Vorfeld Tische und Stühle so positioniert, dass die o.g. Mindestabstände (1 Meter, 1,5 Meter bzw. 2 Meter) eingehalten werden.

(16) Beratungsgespräche werden auf 45 Minuten begrenzt oder nach 45 Minuten durch eine 5 minütige Lüftungspause unterbrochen.

(17) Öffentliche Veranstaltungen und Treffen  im Veranstaltungsraum werden nach  jeweils 45 Minuten durch eine 10-minütige Lüftungspause unterbrochen.

(18) Nach jedem Beratungsgespräch wird der Büroraum mindestens 5 Minuten, der Veranstaltungsraum 15 Minuten gelüftet.

(19) Der Veranstaltungsraum wird nach einer Veranstaltung 15 Minuten gelüftet.

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Hygiene

(20) Nach Durchführung einer Beratung oder Veranstaltung werden benutzte Tische mit Seifenlauge abgewischt.

Terminvergabe, Anmeldung

(21) Persönliche Beratungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt.

(22) Die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und/oder Gruppentreffen ist nur nach vorheriger Anmeldung per Telefon oder Email möglich. Die Anmeldung muss den Namen, eine Telefonnummer oder Emailadresse erhalten, unter der die Anmeldung bestätigt werden kann. So soll gewährleistet werden, dass die Zahl der Besucher nicht die maximale für den Raum zulässige Personenzahl übersteigt.

(23) In der Werbung für eine Veranstaltung des/im TT wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer Anmeldung hingewiesen.

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Organisatorisches

(24) Allen Besucher*innen wird zu Beginn ihres Aufenthaltes entweder ein Formular für Einzelpersonen  oder bei Veranstaltungen eine Liste vorgelegt, in der sie ihren Namen, eine persönliche Telefonnummer oder Emailadresse eintragen. Auf den Formularen und Listen  wird außerdem noch Datum, Uhrzeit und Dauer des Treffens eingetragen.

(25) Bei Gruppen (auch Teilnehmende von öffentl. Veranstaltungen) sind Listen aus Datenschutzgründen  nur dann  zu verwenden, wenn alle Teilnehmenden damit einverstanden sind (denkbar ist dann auch eine Kombination von Liste und Einzelformular)

(26) Die ausgefüllten Dokumente werden 30 Tage in einem nur dafür vorgesehenen Ordner aufbewahrt und anschließend vernichtet; verantwortlich dafür ist SL. Der Ordner wird im Büro gelagert und es haben nur Mitarbeitende des TT Zugang zu dem Ordner.

(27) Abweichend von den Punkten 24 und 26 dokumentiert Martina Reicksmann  für die von ihr durchgeführten Treffen die Namen und Kontaktdaten der Teilnehmenden in eigener Weise und in eigener Verantwortung; dies gilt auch für die vorübergehende Aufbewahrung und anschließende Vernichtung der aufgenommenen Daten.

Liste der Anlagen:


Aktuelle Informationen zum Coronavirus gibt’s vom Bundesministerium für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

und vom Bremer Senat:
https://www.bremen.de/corona